Sie denken sich jetzt vielleicht, ob es sich überhaupt lohnt, sich bei einer Zeitarbeitsfirma zu bewerben oder Sie haben bereits schlechte Erfahrungen mit einer Zeitarbeitsfirma gemacht und sind sich nun unschlüssig? All das sind gute Gründe, sich genau zu überlegen, ob man sich bewirbt. Dennoch können wir Ihnen durch die unten aufgeführten Gründe vorzeigen, dass der Ruf der Zeitarbeit viel besser ist, als er ihr vorauseilt.
Hier eine Auflistung einiger Vorteile und guten Gründe sich bei uns zu bewerben:
Wir bieten für Berufsanfänger und auch Hochschulabsolventen beste Chancen für den Eintritt in die Arbeitswelt.
Wenn Sie sich beruflich umorientieren möchten, können wir es ermöglichen, dass Sie als Zeitarbeitsnehmer verschiedene Unternehmen kennenlernen.
Ein Wiedereinstieg in das Berufsleben nach einer längeren Berufspause können wir Ihnen ermöglichen.
Wir bieten Ihnen die Chance, dass sich durch berufliche Qualifikationen Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten weiterentwickeln. Durch Seminare und Lehrgänge erwerben Sie, als Zeitarbeitnehmer, Fachwissen für Ihre Zukunftsbranche.
Älteren arbeitssuchenden Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmern, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, können wir zu neuen und unerwarteten Perspektiven verhelfen.
Wir bieten Ihnen fast ausschließlich sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.
Zeitarbeit unterliegt voll und ganz dem allgemeinen deutschen Arbeitsrecht.
Unsere Bezahlung an unseren bereits tätigen Zeitarbeitnehmern basiert zu fast 100 % auf Tarifverträgen für die Zeitarbeitsbranche. Wir unterliegen den Tarifverträgen der BAP/DGB-Tarifgemeinschaft.
Ein Einstiegsgehalt können wir Ihnen pauschal nicht nennen, da wir Sie anhand Ihrer Qualifikationen, Kenntnisse und Fertigkeiten in die jeweilige Entgeltgruppe einstufen werden. Was wir allerdings sagen können, ist, dass das niedrigste Einstiegsgehalt bei 9,27 € pro Stunde (im Osten) und 9,49 € pro Stunde (im West) beginnt. Wie bereits erwähnt ändern sich diese Einstiegsbeträge für Spezialisten.
Seit dem 01.11.2012 gibt es außerdem elf Tarifverträge über Branchenzuschläge, die das Einstiegsgehalt im Laufe der Zeit erhöhen.
Wenn Sie sich bei uns bewerben sind „Arbeitnehmer erster Klasse“..
.. weil auch für Sie, als Zeitarbeitsnehmer, die gleichen Rechte und Pflichten gelten wie für jeden anderen Beschäftigten auch.
Sie haben u. a.:
gesetzlichen Kündigungsschutz
gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
gesetzlichen Urlaubsanspruch, welcher gestaffelt von 24 Tagen bis 30 Tagen ist
gesetzlicher Arbeitsschutz
volle Sozialversicherungspflicht